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Patente und Gebrauchsmuster

Ein Patent schützt eine neue technische Lösung und verleiht Ihnen das ausschließliche Recht, sie zu verwerten. Wir helfen Ihnen, die richtige Schutzform zu wählen, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren in Tschechien, der Slowakei, in Europa und weltweit.

Patente und Gebrauchsmuster

Das übernehmen wir für Sie

Beurteilung und Recherche

Wir bewerten die Patentierbarkeit Ihrer Lösung, führen eine Recherche zum Stand der Technik durch und empfehlen, ob ein Patent oder ein Gebrauchsmuster zu wählen ist.

Nationales Patent und Gebrauchsmuster

Wir erstellen und reichen die Anmeldung beim Amt für gewerblichen Rechtsschutz (Úřad průmyslového vlastnictví) ein. Das Gebrauchsmuster bietet dabei einen schnelleren und günstigeren Schutz für Lösungen mit kürzerer Lebensdauer.

Europäisches Patent und Einheitspatent

Mit einer einzigen Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPO) erhalten Sie Schutz in den ausgewählten Staaten. Das neue Einheitspatent bietet einen einheitlichen Schutz in den meisten EU-Ländern, ohne dass eine Validierung in jedem Staat einzeln erforderlich ist.

Validierung des europäischen Patents

Nach der Erteilung übernehmen wir die Übersetzungen und die Registrierung des Patents in den einzelnen Staaten, einschließlich der Eintragung beim Amt für gewerblichen Rechtsschutz in Tschechien oder der Slowakei.

Internationale PCT-Anmeldung

Über das System PCT (WIPO) gewinnen Sie Zeit für die Entscheidung über die einzelnen Länder sowie eine internationale Recherche.

Aufrechterhaltung und Verwaltung

Wir überwachen die Jahresgebühren und Fristen, damit Ihr Schutz nicht erlischt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Beratung bis zum Ergebnis begleiten wir Sie mit einem klaren und übersichtlichen Vorgehen.

01

Beratung und Recherche

Wir besprechen Ihre Lösung, beurteilen die Neuheit und führen eine Recherche zum Stand der Technik durch.

02

Wahl der Schutzform und Vorbereitung der Anmeldung

Wir empfehlen ein Patent oder ein Gebrauchsmuster und verfassen die Anmeldung mit Beschreibung, Ansprüchen und Zeichnungen.

03

Einreichung und Verfahren

Wir reichen die Anmeldung ein und reagieren im Verfahren auf die Bescheide des Amtes, beim Patent einschließlich der materiellen Prüfung.

04

Erteilung und Validierung

Nach der Erteilung übernehmen wir die Validierung und Registrierung in weiteren Staaten nach Ihrer Wahl.

05

Aufrechterhaltung

Wir überwachen die Jahresgebühren und Fristen über die gesamte Schutzdauer.

Was ist ein europäisches Patent

Das europäische Patent ist ein vom Europäischen Patentamt (EPO) nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteiltes Patent. Mit einer einzigen Anmeldung in einer der Amtssprachen, also Englisch, Deutsch oder Französisch, lässt sich der Schutz einer Erfindung in mehr als dreißig Vertragsstaaten auf einmal erlangen, statt mit einer gesonderten Anmeldung in jedem Land.

Sinn des Übereinkommens ist es, den Schutz von Erfindungen in allen Vertragsstaaten einfacher, günstiger und zuverlässiger zu machen. Die Erteilung kann für einen, mehrere oder alle Vertragsstaaten beantragt werden. Die Anmeldung kann eine natürliche wie eine juristische Person einreichen, und das Prioritätsrecht aus einer früheren Anmeldung kann in Anspruch genommen werden. Ein europäisches Patent lässt sich auch über die internationale PCT-Anmeldung erlangen, auf dem sogenannten Weg Euro-PCT.

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgen eine formale Prüfung und eine Recherche zum Stand der Technik, danach die materielle Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit. Von der Einreichung bis zur Erteilung vergehen üblicherweise drei bis fünf Jahre. Das Patent gilt bis zu zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag, vorbehaltlich der Zahlung der Jahresgebühren.

Nach der Erteilung genießt das Patent in jedem benannten Staat im Wesentlichen denselben Schutz wie ein in diesem Land erteiltes nationales Patent. Damit es in einem bestimmten Staat wirksam wird, muss es in der Regel validiert werden. Seit 2023 gibt es zudem das Einheitspatent, das es ermöglicht, mit einem einzigen Schritt einen einheitlichen Schutz in den meisten Ländern der Europäischen Union zu erlangen, ohne Validierung in jedem Staat einzeln.

Was ist die Validierung eines europäischen Patents

Mit der Erteilung des europäischen Patents endet das Verfahren nicht. Damit das Patent in den einzelnen Ländern wirksam wird, muss es in den meisten von ihnen validiert werden, also ein nationales Registrierungsverfahren durchlaufen.

Nach Artikel 65 EPÜ kann jeder Staat eine Übersetzung des Patents in seine Amtssprache verlangen. Die Frist beträgt meist drei Monate ab der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung. In der Praxis bedeutet das, innerhalb der festgelegten Frist die Übersetzung einzureichen, sofern sie verlangt wird, die Verwaltungsgebühr zu entrichten und die Angaben zum Patent und zur Vertretung beizubringen. Die Jahresgebühren werden danach unmittelbar an das Amt des jeweiligen Staates gezahlt.

In Tschechien wird die Validierung beim Amt für gewerblichen Rechtsschutz (Úřad průmyslového vlastnictví) durchgeführt. Vorzulegen sind die Identifikation des erteilten europäischen Patents, die Übersetzung ins Tschechische, die Vollmacht und eine Zustelladresse im Gebiet Tschechiens. Der Umfang der verlangten Übersetzungen unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Staaten ist er dank des Londoner Übereinkommens begrenzt oder sogar gar nicht erforderlich.

Eine Alternative ist das Einheitspatent, das einen einheitlichen Schutz in den meisten Ländern der Europäischen Union ohne gesonderte Validierung in jedem Staat bietet. Für Staaten außerhalb dieses Systems und außerhalb der EU bleibt die Validierung weiterhin erforderlich.

Häufige Fragen

Ein Patent schützt eine Erfindung nach einer gründlichen materiellen Prüfung und kann bis zu 20 Jahre gelten. Das Gebrauchsmuster (das sogenannte „kleine Patent“) wird schneller und günstiger ohne materielle Prüfung eingetragen, jedoch mit kürzerer Schutzdauer. Die geeignete Form empfehlen wir nach der Beurteilung Ihrer Lösung.

Sie muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Die Patentierbarkeit beurteilen wir durch eine Recherche zum Stand der Technik noch vor der Einreichung der Anmeldung.

Ab dem Tag der ersten Anmeldung läuft die zwölfmonatige Prioritätsfrist, in der Sie über die Ausweitung des Schutzes ins Ausland unter Wahrung des ursprünglichen Prioritätsdatums entscheiden können. Einreichen lässt sich diese unmittelbar in den einzelnen Ländern, mit einer europäischen Anmeldung beim EPO oder mit einer internationalen PCT-Anmeldung. Nach ihrem Ablauf kann diese Priorität nicht mehr geltend gemacht werden, daher ist es ratsam, rechtzeitig zu entscheiden. Alle anschließenden Fristen überwachen wir für Sie.

Beim europäischen Patent üblicherweise drei bis fünf Jahre von der Einreichung bis zur Erteilung, je nach Fachgebiet und Verlauf der Prüfung. Ein Gebrauchsmuster steht deutlich schneller zur Verfügung. Eine genauere Einschätzung geben wir nach einer ersten Beratung.

Ein Patent gilt bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Damit der Schutz die gesamte Dauer fortbesteht, werden jährlich Jahresgebühren (sogenannte Annuitäten) gezahlt, deren Höhe mit den Jahren allmählich steigt. Bei deren Nichtzahlung erlischt das Patent. Die Fristen und die Zahlung der Jahresgebühren verwalten wir für Sie, in Tschechien, der Slowakei sowie im Ausland. Bei Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln lässt sich die Gültigkeit durch ein ergänzendes Schutzzertifikat (SPC) weiter verlängern. Ein Gebrauchsmuster bietet einen kürzeren Schutz.

Nach der Erteilung muss das europäische Patent in den meisten Ländern in Kraft gesetzt, also sogenannt validiert werden. Das bedeutet, ein nationales Verfahren zu durchlaufen und gegebenenfalls eine Übersetzung beizubringen. Die Validierung und die Verwaltung der Fristen übernehmen wir für Sie. Seit 2023 lässt sich für die meisten Länder der EU stattdessen das Einheitspatent nutzen.

Haben Sie eine Idee oder eine technische Lösung?

Melden Sie sich, und wir finden die für sie geeignetste Schutzform.