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Geschmacks muster

Ein Geschmacksmuster schützt das Erscheinungsbild eines Produkts, seine Form, Linien, Farben oder Struktur. Wir übernehmen die Anmeldung Ihres Designs in Tschechien und der Slowakei, in der gesamten Europäischen Union sowie international.

Geschmacksmuster

Das übernehmen wir für Sie

Recherche und Beratung

Wir prüfen die Neuheit und Eigenart Ihres Designs und empfehlen den passenden Schutzumfang.

Anmeldung in Tschechien und der Slowakei

Wir reichen die Anmeldung des Geschmacksmusters beim Amt für gewerblichen Rechtsschutz (Úřad průmyslového vlastnictví) ein und führen das Verfahren bis zur Eintragung.

Eingetragenes Unionsgeschmacksmuster (RCD)

Mit einer einzigen Anmeldung beim Amt EUIPO erhalten Sie einen einheitlichen Schutz des Erscheinungsbilds Ihres Produkts in allen Staaten der Europäischen Union.

Internationale Registrierung

Über das Haager System (WIPO) erweitern wir den Schutz Ihres Geschmacksmusters auf weitere Länder.

Nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster

Wir beraten Sie auch zum Schutz des nicht eingetragenen Geschmacksmusters, das ein neues Design für die Dauer von drei Jahren ohne Registrierung schützt.

Verlängerungen und Verteidigung

Wir überwachen die Fristen, kümmern uns um Verlängerungen und helfen, Ihr Design gegen Nachahmungen zu verteidigen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Beratung bis zum Ergebnis begleiten wir Sie mit einem klaren und übersichtlichen Vorgehen.

01

Beratung und Recherche

Wir besprechen Ihr Produkt, beurteilen die Neuheit und entwickeln eine Schutzstrategie.

02

Vorbereitung der Anmeldung

Wir bereiten die Wiedergaben des Geschmacksmusters und die Unterlagen so vor, dass der Schutz möglichst breit ausfällt.

03

Einreichung und Verfahren

Wir reichen die Anmeldung beim zuständigen Amt ein und führen das Verfahren bis zur Eintragung.

04

Eintragung des Geschmacksmusters

Nach der Eintragung übergeben wir Ihnen die Urkunde. Ein eingetragenes Geschmacksmuster lässt sich bis zu 25 Jahre schützen.

05

Verwaltung und Verteidigung

Wir überwachen die Verlängerungen und helfen im Fall einer Nachahmung bei der Durchsetzung der Rechte.

Was ist ein Unionsgeschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster schützt das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon, insbesondere Form, Linien, Konturen, Farben, die Struktur des Materials oder die Verzierung. Das eingetragene Unionsgeschmacksmuster, früher als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) bezeichnet, ermöglicht es, mit einer einzigen Anmeldung beim Amt EUIPO ein Design im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu schützen.

Der Vorteil ist der einheitliche Schutz. Mit einer einzigen Anmeldung decken Sie alle Staaten der EU auf einmal ab, und auch das Prioritätsrecht lässt sich in Anspruch nehmen. Vor der Einreichung haben Sie eine zwölfmonatige Schonfrist, während der das Produkt auf den Markt gebracht werden kann, ohne dass dadurch seine Neuheit beeinträchtigt wird.

Ein Geschmacksmuster lässt sich in zwei Formen schützen. Das nicht eingetragene Unionsgeschmacksmuster entsteht automatisch mit dem Tag der ersten Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit, dauert drei Jahre und schützt vor vorsätzlicher Nachahmung. Das eingetragene Geschmacksmuster wird in das Register des EUIPO eingetragen und schützt auch gegen ein unabhängig entwickeltes ähnliches Produkt.

Ein eingetragenes Geschmacksmuster gilt fünf Jahre und lässt sich wiederholt bis auf insgesamt fünfundzwanzig Jahre ab dem Anmeldetag verlängern. Es gibt dem Inhaber das Recht, die unbefugte Herstellung und den Verkauf eines identischen Produkts in der EU zu untersagen und die Einfuhr solcher Waren über die Zollbehörden zu verhindern. Für den Schutz außerhalb der EU lässt sich die internationale Registrierung über das Haager System (WIPO) nutzen.

Häufige Fragen

Es schützt das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon: Form, Linien, Konturen, Farben oder Struktur. Es schützt keine technische Lösung. Diese lässt sich durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster schützen.

Die Eintragung ist deutlich schneller als beim Patent. Ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster beim Amt EUIPO wird in der Regel innerhalb von Tagen bis Wochen nach einer mängelfreien Einreichung eingetragen. Der Verlauf hängt von der Vollständigkeit der Anmeldung und der Qualität der Wiedergaben ab.

Ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster gilt fünf Jahre und lässt sich wiederholt bis auf insgesamt 25 Jahre ab der Anmeldung verlängern. Die Verlängerungsfristen überwachen wir für Sie.

Beim Unionsgeschmacksmuster haben Sie eine zwölfmonatige Schonfrist. Während dieser können Sie das Produkt auf den Markt bringen, ohne seine Neuheit zu beeinträchtigen. Die Anmeldung sollten Sie jedoch nicht aufschieben.

Ja. Mit einer Sammelanmeldung lässt sich eine ganze Kollektion von Designs auf einmal zu vergünstigten Bedingungen eintragen. Das eignet sich für eine Produktreihe oder Varianten eines Produkts.

Das nicht eingetragene Unionsgeschmacksmuster entsteht automatisch mit der Veröffentlichung, dauert drei Jahre und schützt vor Nachahmung. Das eingetragene Geschmacksmuster bietet einen stärkeren und längeren Schutz, und das auch gegen ein unabhängig entwickeltes ähnliches Design.

Haben Sie ein originelles Design?

Wir helfen Ihnen, es zu schützen, bevor es jemand anderes verwendet.