Was ist ein Unionsgeschmacksmuster
Ein Geschmacksmuster schützt das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon, insbesondere Form, Linien, Konturen, Farben, die Struktur des Materials oder die Verzierung. Das eingetragene Unionsgeschmacksmuster, früher als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) bezeichnet, ermöglicht es, mit einer einzigen Anmeldung beim Amt EUIPO ein Design im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu schützen.
Der Vorteil ist der einheitliche Schutz. Mit einer einzigen Anmeldung decken Sie alle Staaten der EU auf einmal ab, und auch das Prioritätsrecht lässt sich in Anspruch nehmen. Vor der Einreichung haben Sie eine zwölfmonatige Schonfrist, während der das Produkt auf den Markt gebracht werden kann, ohne dass dadurch seine Neuheit beeinträchtigt wird.
Ein Geschmacksmuster lässt sich in zwei Formen schützen. Das nicht eingetragene Unionsgeschmacksmuster entsteht automatisch mit dem Tag der ersten Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit, dauert drei Jahre und schützt vor vorsätzlicher Nachahmung. Das eingetragene Geschmacksmuster wird in das Register des EUIPO eingetragen und schützt auch gegen ein unabhängig entwickeltes ähnliches Produkt.
Ein eingetragenes Geschmacksmuster gilt fünf Jahre und lässt sich wiederholt bis auf insgesamt fünfundzwanzig Jahre ab dem Anmeldetag verlängern. Es gibt dem Inhaber das Recht, die unbefugte Herstellung und den Verkauf eines identischen Produkts in der EU zu untersagen und die Einfuhr solcher Waren über die Zollbehörden zu verhindern. Für den Schutz außerhalb der EU lässt sich die internationale Registrierung über das Haager System (WIPO) nutzen.
