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Marken schutz

Eine Marke schützt den Namen, das Logo oder ein anderes Zeichen eines Unternehmens, an dem Kunden gerade dessen Produkte oder Dienstleistungen erkennen. Wir übernehmen die Anmeldung und den Schutz in Tschechien, der Slowakei, in der gesamten Europäischen Union sowie weltweit.

Marken

Das übernehmen wir für Sie

Recherche und Beratung

Vor der Anmeldung prüfen wir, ob Ihr Zeichen frei ist und nicht mit älteren Rechten kollidiert. Wir empfehlen Ihnen den passenden Schutzumfang.

Anmeldung in Tschechien und der Slowakei

Wir reichen die Anmeldung beim Amt für gewerblichen Rechtsschutz (Úřad průmyslového vlastnictví) ein und führen das gesamte Verfahren bis zur Eintragung.

Unionsmarke (EUTM)

Mit einer einzigen Anmeldung beim Amt EUIPO sichern wir Ihnen einen einheitlichen Schutz in allen 27 Staaten der Europäischen Union.

Internationale Registrierung

Über das Madrider System (WIPO) erweitern wir den Schutz Ihrer Marke auf Dutzende weiterer Länder.

Monitoring und Verlängerungen

Wir überwachen die Verlängerungsfristen sowie neu angemeldete kollidierende Zeichen und informieren Sie rechtzeitig.

Widersprüche und Streitigkeiten

Wir legen Widersprüche gegen spätere Anmeldungen ein und vertreten Sie in Löschungsverfahren oder bei Rechtsverletzungen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Beratung bis zum Ergebnis begleiten wir Sie mit einem klaren und übersichtlichen Vorgehen.

01

Beratung und Recherche

Wir bewerten die Eignung beziehungsweise Tauglichkeit Ihres Zeichens und den relevanten Markt, führen eine Recherche durch und entwickeln eine Schutzstrategie.

02

Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung

Wir erstellen das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen und reichen die Anmeldung beim zuständigen Amt ein.

03

Verfahren vor dem Amt

Wir verfolgen den Verlauf, reagieren auf Bescheide des Amtes und bearbeiten etwaige Widersprüche.

04

Eintragung der Marke

Nach der Eintragung übergeben wir Ihnen die Urkunde, und Sie können das Zeichen mit dem Symbol ® verwenden.

05

Verwaltung und Verlängerung

Wir überwachen die Fristen, kümmern uns um Verlängerungen und sorgen dafür, dass niemand Ihre Marke missbraucht.

Was ist eine Unionsmarke

Die Unionsmarke (EUTM) schützt ein Zeichen, das die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden kann. Es kann sich um einen Namen, ein Logo oder einen Slogan handeln, aber auch um eine Form, eine Farbe oder einen Klang. Eingetragen wird sie vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz im spanischen Alicante.

Der wesentliche Vorteil ist der einheitliche Schutz. Mit einer einzigen Eintragung erhalten Sie dieselben Rechte in allen 27 Staaten der Europäischen Union, und die Marke lässt sich für das gesamte Gebiet der EU auf einmal eintragen, verlängern und übertragen. Statt einzelner Anmeldungen in jedem Land durchlaufen Sie ein einziges Verfahren bei einem einzigen Amt, was deutlich günstiger und einfacher ist.

Innerhalb von sechs Monaten ab der ersten Anmeldung in einem Land der Pariser Verbandsübereinkunft oder einem Mitgliedstaat der WTO kann das Prioritätsrecht in Anspruch genommen werden. Dank des Zeitrangs ist es möglich, ältere nationale Eintragungen in die Unionsmarke einzubeziehen, ohne dass deren Kontinuität unterbrochen wird.

Der Schutz ist stark und gut durchsetzbar. Der Inhaber kann Dritten die Verwendung eines identischen oder verwechselbaren Zeichens untersagen, und Streitigkeiten entscheiden die dafür bestimmten Unionsmarkengerichte. Zum Nachweis der Benutzung genügt dabei der Nachweis der Benutzung in auch nur einem einzigen Mitgliedstaat. Für den Schutz außerhalb der Europäischen Union lässt sich die internationale Registrierung über das Madrider System (WIPO) nutzen.

Häufige Fragen

Eine Marke kann ein Wortzeichen (ein Name oder Slogan) oder ein Logo sein, aber auch zum Beispiel eine Form, eine Farbe oder ein Klang, sofern es Ihre Waren und Dienstleistungen von denen anderer unterscheiden kann. Den geeigneten Typ und die Form der Anmeldung empfehlen wir Ihnen.

Die Recherche deckt ältere identische oder verwechselbare Zeichen auf, bevor Sie in die Anmeldung investieren. Sie verringert das Risiko von Widersprüchen und Zurückweisungen und hilft, den Schutzumfang richtig festzulegen.

Die Eintragung gilt 10 Jahre ab der Anmeldung und lässt sich wiederholt um jeweils weitere 10 Jahre verlängern. Der Schutz kann somit unbegrenzt fortbestehen. Die Verlängerungsfristen überwachen wir für Sie.

Ja. Wenn Sie die eingetragene Marke fünf Jahre lang für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen nicht tatsächlich benutzen, kann sie auf Antrag eines Dritten wegen Nichtbenutzung gelöscht werden. Bei der Unionsmarke genügt dabei der Nachweis der Benutzung in auch nur einem einzigen Mitgliedstaat.

Eine nationale Marke schützt das Zeichen in einem Land, eine Unionsmarke mit einer einzigen Anmeldung in allen Staaten der Europäischen Union, und die internationale Registrierung über das Madrider System ermöglicht es, den Schutz auf Dutzende weiterer Länder auszudehnen. Die passende Kombination schlagen wir Ihnen entsprechend Ihren Märkten vor.

Als Inhaber einer eingetragenen Marke können Sie eine solche Verwendung untersagen. Wir legen Widersprüche gegen spätere Anmeldungen ein, stellen einen Löschungsantrag oder vertreten Sie in einem Gerichtsverfahren wegen Rechtsverletzung.

Möchten Sie Ihre Marke schützen?

Melden Sie sich bei uns. Wir schlagen das geeignetste Vorgehen vor und kümmern uns um das gesamte Verfahren.