Was ist eine Unionsmarke
Die Unionsmarke (EUTM) schützt ein Zeichen, das die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden kann. Es kann sich um einen Namen, ein Logo oder einen Slogan handeln, aber auch um eine Form, eine Farbe oder einen Klang. Eingetragen wird sie vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz im spanischen Alicante.
Der wesentliche Vorteil ist der einheitliche Schutz. Mit einer einzigen Eintragung erhalten Sie dieselben Rechte in allen 27 Staaten der Europäischen Union, und die Marke lässt sich für das gesamte Gebiet der EU auf einmal eintragen, verlängern und übertragen. Statt einzelner Anmeldungen in jedem Land durchlaufen Sie ein einziges Verfahren bei einem einzigen Amt, was deutlich günstiger und einfacher ist.
Innerhalb von sechs Monaten ab der ersten Anmeldung in einem Land der Pariser Verbandsübereinkunft oder einem Mitgliedstaat der WTO kann das Prioritätsrecht in Anspruch genommen werden. Dank des Zeitrangs ist es möglich, ältere nationale Eintragungen in die Unionsmarke einzubeziehen, ohne dass deren Kontinuität unterbrochen wird.
Der Schutz ist stark und gut durchsetzbar. Der Inhaber kann Dritten die Verwendung eines identischen oder verwechselbaren Zeichens untersagen, und Streitigkeiten entscheiden die dafür bestimmten Unionsmarkengerichte. Zum Nachweis der Benutzung genügt dabei der Nachweis der Benutzung in auch nur einem einzigen Mitgliedstaat. Für den Schutz außerhalb der Europäischen Union lässt sich die internationale Registrierung über das Madrider System (WIPO) nutzen.
