PATENTSERVIS Alicante: EU-Schutzmarke


Die Schutzmarke der Europäischen Union schützt Marken die graphisch dargestellt werden können und die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Produkten und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheiden können.


Was erhält der Inhaber einer registrierten Schutzmarke der Europäischen Union?

  1. Gemeinsamer und einheitlicher Schutz der Rechte:
    Die EU-Schutzmarken sind durch ein einheitliches Rechtsystem geregelt. Dieses Rechtsystem bietet dem Inhaber einer so registrierten Schutzmarke einen starken und einheitlichen Schutz in der ganzen Europäischen Union. ie EU-Schutzmarke hat dieselbe Wirkungen in der ganzen Union. Die Schutzmarke kann nur für das ganze Territorium der Union registriert, erneuert oder übertragen werden.


  2. Einheitliches und effektives Amtverfahren:
    Eine einzige Anmeldung, eingereicht in einer Annahmestelle, und nur in einer Sprache, (mit Eingabe einer anderen Amtssprache) hat nur ein Registrierverfahren durchzulaufen. Es muss also nur ein Satz der Bedingungen für Registrierung und nicht 25 unabhängige nationale Verfahren durchkommen.


  3. Ersparnisse der Kosten:
    Nur ein Verfahren im Falle der EU-Anmeldung ermöglicht wesentliche Ersparnisse der Kosten. Wenn man die Kosten für eine Registrierung der EU-Schutzmarke mit Kosten für nationale Registrierungen in 25 Staaten vergleicht, man findet das die EU-Schutzmarke mehr als 70 % der Kosten erspart.


  4. Prioritätsrechte:
    Prioritätsrechte können wie üblich beansprucht werden. Also, binnen 6 Monaten von dem Tag der Anmeldung der ersten Schutzmarkeanmeldung in einem Staat, der Mitgliedsstaat der Pariser Konvention oder Mitgliedsstaat der Welthandelorganisation WTO ist, kann die Priorität wie im Falle einer Anmeldung, die im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt OHIM angemeldet wurde, beansprucht werden.


  5. Das Recht die Seniorität der Schutzmarke zu beanspruchen:
    Für eine Anzahl der Anmelder ist die Möglichkeit das so genannte Senioritätsrecht anzuwenden sehr wichtig. In der Praxis heißt das, die ursprüngliche nationale Registrierungen (eine oder mehr Registrierungen) zu ersetzen und in eine EU-Schutzmarke zu integrieren, ohne die Kontinuität der ursprünglichen Registrierung zu unterbrechen. Die Wirkung der Nachfolge ist das, dass im Falle wenn der Inhaber der EU-Schutzmarke die ursprüngliche Schutzmarke aufgibt, oder läst sie durch Nichterneuerung verfallen, der Inhaber ist autorisiert, dieselbe Rechte weiter auszuüben, als ob die ältere nationale Schutzmarke noch gültig wäre.


  6. Pflicht die Schutzmarke anzuwenden:
    Anwendung einer EU-Schutzmarke ist genügend nachgewiesen, wen die Anwendung nur in einem Mitgliedsstaat der Union nachgewiesen wurde.


  7. Breiter Rechtsschutz für alle zu Verfügung:
    Eine EU-Schutzmarke autorisiert den Inhaber jeder dritten Seite zu verbieten, unerlaubt dieselbe, ähnliche oder den Verbraucher täuschende Markierung in Handelskontakten anzuwenden. Streite über EU-Schutzmarken werden in den Gerichten für die EU-Schutzmarken, die in einzelnen Mitgliedsstaaten dafür autorisiert sind, geführt.


  8. Breiter Umfang der Möglichkeiten, wie die Rechte aus den EU-Schutzmarken auszunutzen:
    At first, it is necessary to specify the right of the trademark owner to use the Erstens ist es nötig das Recht des Schutzmarkeinhabers eine EU-Schutzmarke an den Produkten des Inhabers zu nennen. Inhaber dieser Schutzmarke kann das Recht auf freie Bewegung der Ware im EU-Territorium und auf Verbreitung seiner Aktivitäten im ganzen EU-Territorium, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen, völlig auszunutzen. Das ist der Hauptzweck dieser Form des Schutzes der Rechte. Die EU-Schutzmarke kann für alle Produkte und Dienstleistungen transformiert werden und kann unabhängig vom Betrieb als Pfand angewendet werden. Eine EU-Schutzmarke kann ausschließlich oder unausschließlich für das ganze Territorium der EU oder nur für einige Staaten lizenziert werden.


  9. Aussichten der Erweiterung:
    Die EU-Schutzmarken sind nach der EU-Erweiterung in 25 Staaten der Union gültig. Im Falle, dass die Anzahl der Mitgliedsstaaten der EU erweitert wird, wird auch die Gültigkeit der EU-Schutzmarken automatisch auf die neuen EU-Staaten, ohne die Notwendigkeit zusätzliche Gebühren zu zahlen, Anmeldungen anzumelden oder andere Verfahren anzufangen, erweitert.